Bei einer Ausschreibung handelt es sich laut Definition um eine öffentliche Aufforderung an Unternehmen, ein verbindliches Angebot für die gewünschten Leistungen abzugeben. Ausschreibungen erfolgen im Wege des nationalen Vergabeverfahrens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergabe und Direktauftrag, Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Rahmenvereinbarung. Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens muss sich die ausschreibende Stelle an formal exakt strukturierte und verbindliche Abläufe halten. Diese sollen sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet und die Vergabestelle sich für das beste und wirtschaftlichste Angebot entscheiden kann.
Zu unterscheiden sind „Öffentliche Ausschreibungen“ – ab Erreichen der Schwellenwerte „Offene Verfahren“ genannt – und „Beschränkte Ausschreibungen“ – ab Erreichen der Schwellenwerte „Nicht Offene Verfahren“ genannt. Bei öffentlicher Ausschreibung (offenem Verfahren) werden Leistungen/Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Bei beschränkter Ausschreibung werden Leistungen/Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.
Nachfolgend haben wir Dir mögliche freie Portale bzgl. Ausschreibungen aufgeführt. Selbstverständlich gibt es auch Portale, auf denen man bezahlen muss. Darauf gehen wir vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt ein.
Für Stuttgart gibt es hier einen Link zur Vergabeplattform.
Weitere folgen später.
Oliver Eckert ist Geschäftsführer der corporatr GmbH, Gründer von about.business und Experte für Risikobetrachtung und Managementsysteme