1. Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist am 01.08.2021 in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Vollregister soll alle wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen offenlegen.
2. Welche Unternehmen müssen sich ins Transparenzregister eintragen?
Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 20 GwG sind:
- Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG).
Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind:
- Trusts
- Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
- Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig.
3. Wie können Sie sich im Transparenzregister eintragen?
Um die Mitteilung zur Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten zu vereinfachen, bietet das Transparenzregister einen Einreichungsassistenten an. Durch einfache Fragen werden Sie schnell und unkompliziert durch den Mitteilungsprozess geleitet. Den Einreichungsassistenten können Sie starten, sobald Sie angemeldet und eingeloggt sind. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Fragen zur Registrierung können Sie unter 0 800 – 1234 337 stellen.
Nachfolgend der Link zum Transparenzregister (Die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten)
https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1
Oliver Eckert ist Geschäftsführer der corporatr GmbH, Gründer von about.business und Experte für Risikobetrachtung und Managementsysteme