Qualitätsmanagement nach ISO 9001

Qualitätsmanagement nach ISO 9001

Es gibt verschiedene Arten von Qualitätsmanagement. Welche dies sind, findest Du in diesem Artikel. Hier möchte ich auf ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 eingehen.

Die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung ist nicht nur von der technischen Umsetzung abhängig. Vielmehr ist sie auch von Faktoren wie der Organisation und dem Management des Unternehmens beeinflusst. Um die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung sicherzustellen, müssen daher sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.

Ein geeignetes Instrument dafür ist das Qualitätsmanagement nach ISO 9001. Das Qualitätsmanagement nach ISO 9001 ist ein international anerkanntes Regelwerk für das Qualitätsmanagement in Unternehmen. Es legt fest, welche Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem gestellt werden und gibt Hinweise, wie dieses System aufgebaut sein sollte.

Die ISO 9001 legt den Schwerpunkt des Qualitätsmanagementsystems auf die Kundenzufriedenheit. Um dies zu erreichen, müssen die Prozesse innerhalb des Unternehmens so gestaltet sein, dass sie die Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden erfüllen. Gleichzeitig muss das Unternehmen stets bemüht sein, die Prozesse zu verbessern und Fehler zu vermeiden. Ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 ist die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der eigenen Arbeit. Dabei wird untersucht, ob die vorgegebenen Ziele erreicht wurden und inwieweit die Kundenzufriedenheit tatsächlich steigt. Auf Basis dieser Bewertung können dann Maßnahmen ergriffen werden, um das System weiter zu verbessern.

Für viele Unternehmen ist das Qualitätsmanagement nach ISO 9001 eine wichtige Grundlage für ihr Handeln. Durch die Einführung eines solchen Systems kann nicht nur die Qualität der Produkte und Dienstleistungen verbessert werden, sondern auch die Effizienz der Prozesse gesteigert werden. Zudem erhöht sich dadurch die Kundenzufriedenheit und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden dem Unternehmen treu bleiben.

 

Netzbeweis unterstütz Euch gegen Hasskommentare im Internet

Netzbeweis unterstütz Euch gegen Hasskommentare im Internet

Wenn Hasskommentare zur Norm werden!

Hasskommentare sind nichts Neues. Bereits seit Jahren gibt es sie im Internet, doch in den letzten Jahren ist ihre Zahl stark gestiegen.

Doch was ist eigentlich ein Hasskommentar? Die Definition ist nicht ganz einfach, da es verschiedene Arten von Hassrede gibt. Generell kann man aber sagen, dass ein Hasskommentar eine Äußerung ist, die Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe diskriminiert oder verletzt.

Zu den häufigsten Zielgruppen von Hassrede gehören Frauen, Minderheiten, religiöse Gruppen und politische Gegner. Doch auch Prominente, Journalisten und andere Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, sind häufig Opfer von Hassrede.

Die Folgen von Hassrede können verheerend sein. Betroffene fühlen sich bedroht und verunsichert, manche entwickeln Angstzustände oder gar Depressionen. In schlimmen Fällen kann Hassrede sogar zu Selbstmordgedanken führen.

Doch warum gibt es so viel Hass im Internet? Ein Grund dafür ist die Anonymität, die das Netz bietet. Hinter einem Nickname oder Avatar fällt es leicht, andere Menschen zu beleidigen oder zu bedrohen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Des Weiteren spielt auch die soziale Medien Revolution eine Rolle bei der Verbreitung von Hassrede im Netz. Durch die Verlagerung des privaten Austauschs in soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. hat sich auch die Art und Weise geändert, wie Menschen miteinander kommunizieren.

Der Großteil der Kommunikation findet heutzutage online statt – und das nicht nur unter Freunden und Bekannten, sondern auch unter Fremden. Dabei ist es leicht, in die anonyme Masse abzudriften und seine Hemmungen abzulegen. So kann es passieren, dass Menschen Dinge schreiben oder tun, die sie im realen Leben niemals tun würden.

Doch wenn Hasskommentare zur Norm werden, hat das weitreichende Folgen – nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unsere Gesellschaft insgesamt.

Zunächst einmal wird das Meinungsspektrum eingeschränkt, wenn Menschen Angst haben, ihre Meinung online zu äußern. Gleichzeitig wird aber auch das Zusammenleben in unserer Gesellschaft erschwert, wenn Menschen vor allem Angst und Misstrauen füreinander empfinden.

Die Verrohung der Sprache ist ebenfalls ein Problem: Wenn Beleidigungen und Bedrohungen online zur Norm werden, prägt das auch unsere Sprache im realen Leben – mit all den negativen Folgen, die das mit sich bringt.

Wenn Du Hasskommentaren im Netz ausgesetzt bist, kannst Du über NetzBeweis Beweise sammeln und den Strafverfolgungsbörden zur Verfügung stellen. Auch Dein Rechtanwalt kann die Beweise nutzen um gegen die Ersteller*In vorzugehen. Hier findet hier auch noch weitere Infostellen / Anlaufstellen zu diesem Thema.

Datenschutzinformationen für kleine Unternehmen erstellen

Datenschutzinformationen für kleine Unternehmen erstellen

Datenschutzinformationen für kleine Unternehmen

Wir bekommen immer wieder die Frage gestellt, ab wann es sich „lohnt“ extern jemand mit dem Thema Datenschutz zu beauftragen. Meine Antwort: „Es kommt darauf an!“. Für kleinst und kleine Unternehmen gibt es, wenn man sich selbst mit diesem „Boring“ Thema beschäftigen will, ein gutes Tool.

Viele kleine Unternehmen tun sich mit dem Thema Datenschutz schwer. Hier hat der „Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg“ ein einfaches, schnell und gut verwendbares Tool (DS-GVO.clever) auf der Webseite bereitgestellt. Den Link für kleine Unternehmen findest Du hier.

Du willst Dich doch nicht selber damit beschäftigen und verwendest lieber Deine Zeit für andere wichtige Dinge in Deinem Unternehmen. Dann schaue doch mal unter Services im Bereich Datenschutz nach. Hier findest Du Unternehmen, die Dich dabei unterstützen. Selbstverständlich werden auch mögliche Fördermittel in Betracht gezogen.

Stand der Technik

Stand der Technik

Hierzu gibt es eine tolle Übersicht beim Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Diese haben wir Dir nachfolgend zusammengefasst und verlinkt.

Auszug aus des Webseite:
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) flankiert und ergänzt die Rechtslage mit der fachlichen Kompetenz der organisierten IT-Sicherheitswirtschaft in Deutschland. TeleTrusT hat deshalb einen verbandsinternen Arbeitskreis „Stand der Technik“ initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungsanbieter und -berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben. Der Arbeitskreis hat den „Stand der Technik“ für die relevanten Systeme, Komponenten und Prozesse im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes in einer Handreichung zusammengefasst. Das Dokument gibt konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.“

Über diesen Link kommst Du direkt auf die Seite des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) „Stand der Technik“

Ausschreibungen

Ausschreibungen

Bei einer Ausschreibung handelt es sich laut Definition um eine öffentliche Aufforderung an Unternehmen, ein verbindliches Angebot für die gewünschten Leistungen abzugeben. Ausschreibungen erfolgen im Wege des nationalen Vergabeverfahrens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergabe und Direktauftrag, Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Rahmenvereinbarung. Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens muss sich die ausschreibende Stelle an formal exakt strukturierte und verbindliche Abläufe halten. Diese sollen sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet und die Vergabestelle sich für das beste und wirtschaftlichste Angebot entscheiden kann.

Zu unterscheiden sind „Öffentliche Ausschreibungen“ – ab Erreichen der Schwellenwerte „Offene Verfahren“ genannt – und „Beschränkte Ausschreibungen“ – ab Erreichen der Schwellenwerte „Nicht Offene Verfahren“ genannt. Bei öffentlicher Ausschreibung (offenem Verfahren) werden Leistungen/Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. Öffentliche Ausschreibung muss stattfinden, soweit nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Bei beschränkter Ausschreibung werden Leistungen/Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

Nachfolgend haben wir Dir mögliche freie Portale bzgl. Ausschreibungen aufgeführt. Selbstverständlich gibt es auch Portale, auf denen man bezahlen muss. Darauf gehen wir vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt ein.

Für Stuttgart gibt es hier einen Link zur Vergabeplattform.

Weitere folgen später.