Welche Qualitätsmanagementsysteme gibt es?

Welche Qualitätsmanagementsysteme gibt es?

Folgende Qualitätsmanagementsystemnormen gibt es:

ISO 9001

National und international die meistverbreitete Norm im Qualitätsmanagement. Sie legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Im Fokus steht die Optimierung von Prozessen, um die Unternehmensleistung kontinuierlich zu optimieren und Kundenanforderungen bestmöglich zu erfüllen. Du willst mehr zur ISO 9001 wissen? Dann geht es hier weiter.

IATF 16949

Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie. Weitere Informationen zu dieser Norm erhältst Du hier.

ISO 13485

Medizinprodukte: Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke. Die ISO 13485 befasst sich mit den Anforderungen, die Hersteller und Anbieter von Medizinprodukten bei der Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen für die Medizinproduktebranche erfüllen müssen.

EN 9100

Qualitätsmanagementsystems für Organisationen in der Luftfahrtindustrie, der Raumfahrt- und der Verteidigungsindustrie auf Grundlage des allgemeinen Qualitätsmanagementstandards nach EN ISO 9001

EN 9110

Die Norm EN 9110 legt Kriterien für Unternehmen fest, die die Wartung, Reparatur und Überholung von gewerblichen, privaten und militärischen Flugzeugen durchführen. Sie gilt auch für Unternehmen, die Flugzeugteile und -komponenten fertigen und für diese die Zulassung (Parts Manufacturing Approval (PMA)) der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) erhalten möchten.

EN 9120

Norm für Händler und Lagerhalter (Distributor) in der Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung

Sämtliche hier aufgeführte Normen kannst Du nach der Einführung in Deinem Unternehmen von einer Zertifizierungsgesellschaft zertifizieren lassen. Welche es gibt und welche Unterschiede hier bestehen, kannst Du hier nachlesen.

 

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime für Unternehmen in Deutschland

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime für Unternehmen in Deutschland

Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime sind ein wichtiger Teil des nationalen Sicherheitsnetzes und sollten in jedem Land existieren. Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime sind für die Koordination von Reaktionen auf Cyberangriffe und für die Vermeidung oder Minimierung von Schäden verantwortlich. Sie bieten den gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Stellen einen zentralen Anlaufpunkt für alle Fragen rund um das Thema Cybercrime.

Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft stehen Ihnen dabei als kompetenter und vertrauensvoller Partner zur Verfügung, sowohl für Informationen zur Vermeidung von Cybercrime-Angriffen als auch im Falle von Cybercrime-Straftaten gegen Ihr Unternehmen!

https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zac_node.html

Meldet bitte jede Art von Cyberkriminalität an die Cybercrime-Stellen.

Warum dein Unternehmen sich im Transparenzregister eintragen sollte!

Warum dein Unternehmen sich im Transparenzregister eintragen sollte!

1. Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist am 01.08.2021 in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Vollregister soll alle wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen offenlegen.

2. Welche Unternehmen müssen sich ins Transparenzregister eintragen?

Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 20 GwG sind:

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG).

Transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem. § 21 GwG sind:

  • Trusts
  • Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
  • Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.

Mitteilungspflichtig sind nach § 20 GwG die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten selbst. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GwG sind die Verwalter der Trusts (Trustees) und Treuhänder mitteilungspflichtig.

3. Wie können Sie sich im Transparenzregister eintragen?

Um die Mitteilung zur Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten zu vereinfachen, bietet das Transparenzregister einen Einreichungsassistenten an. Durch einfache Fragen werden Sie schnell und unkompliziert durch den Mitteilungsprozess geleitet. Den Einreichungsassistenten können Sie starten, sobald Sie angemeldet und eingeloggt sind. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Fragen zur Registrierung können Sie unter 0 800 – 1234 337 stellen.

Nachfolgend der Link zum Transparenzregister (Die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten)
https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1

Validierung der Umsatzsteuer-ID

Validierung der Umsatzsteuer-ID

1. Was ist die Umsatzsteuer-ID?

Die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist eine einzigartige Nummer, die von Unternehmen für verschiedene Steuervorgänge verwendet wird. Derzeit ist es vor allem in der Europäischen Union verbreitet und wird oft als „VAT“ bezeichnet. Es ist eine spezielle Art von Steueridentifikationsnummer, die jedem Unternehmen zugeteilt wird, das den Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen erhebt.

2. Wofür wird sie genutzt?

Die Umsatzsteuer-ID ist ausschlaggebend für die Besteuerung des Unternehmens und bildet somit einen wesentlichen Teil des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Daher muss sie sorgfältig geprüft und validiert werden, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich echt ist. Das Bestätigungsverfahren erleichtert deutschen Unternehmern die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird. Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu dürfen.

3. Validierungsprozess der Umsatzsteuer-ID

Eine der häufigsten Methoden zur Validierung der Umsatzsteuer-ID besteht darin, online nachzuschauen. Auf diese Weise können sie prüfen, ob die angegebene ID echt ist oder nicht. Es gibt auch viele Websites, die solche Informationen bereitstellen; so müssen Sie nicht selbst recherchieren. Die Europäische Kommission ermöglicht über den nachfolgenden Link, dass Du die Umsatzsteuer-ID überprüfen kannst.

https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatRequest.html

4. Praktische Tipps zur Validierung

Darüber hinaus gibt es noch andere Methoden zur Validierung der Umsatzsteuer-ID, beispielsweise über Skontroskontrollen bei Finanzbehörden oder öffentlichen Datumsbanken und ähnlichem mehr. Bevor man jedoch mit dieser Art der Validierung beginnt, muss man sicherstellen, dass die angegebenen Informationen korrekt sind und dass es keine ungültigen Angaben gibt. Darüber hinaus sollte man auch berücksichtigen, dass diese Prüfung teilweise sehr zeitaufwendig sein kann und entsprechende Kosten verursacht. Insgesamt betrachtet ist die Validierung der Umsatzsteuer-ID daher ein sehr wichtiger Prozess im Rechnungswesen jedes Unternehmens. Es stellt sicher, dass alle Steuervorgänge rechtlich korrekt abgewickelt werden und dass keine ungültigen Angaben gemacht werden. Aus diesem Grund sollte man immer auf eine genaue Prüfung achten und sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind und die ID authentisch ist.

Weitere gut ausgearbeitet Informationen findest bei der IHK Hamburg unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/verfahrensrecht/umsatzsteuer-identifikationsnummer-1167690

4 Arten von Zertifizierungsgesellschaften

4 Arten von Zertifizierungsgesellschaften

4 Arten von Zertifizierungsgesellschaften für Managementsysteme

Im wesentlichen gibt es 4 Arten von Zertifizierungsgesellschaften. Welche, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert sind, weitere, die von einer anderen europäischen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind, nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften, die aber selber ein zertifiziertes Managementsystem haben und nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften.

Worin, außer den Akkreditierungsarten, bestehen noch die Unterschiede und was ist die beste Art von Zertifizierungsgesellschaft? Diesen Fragen gehen wir in den nachfolgenden Zeilen auf den Grund.

Nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft:

Salopp gesagt, können diese machen was sie wollen. Sie werden nicht von extern überprüft. Sind sie aber deshalb schlechter? Vermutlich ja! Es kommt darauf an, wie qualifiziert sind die Auditor*Innen, findet eine regelmäßige Qualitätsprüfung der Auditor*Innen statt, und welche Auswahlkriterien liegen der Auswahl der Auditor*Innen zu Grunde. Um dies herauszufinden, fragen Sie einfach bei den Zertifizierungsgesellschaften an. Wird hier keine Transparenz an den Tag gelegt, seien Sie besonders kritisch.

Nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft, aber mit einem durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft geprüftes Qualitätsmanagementsystem:

Hier gibt es bisher nur sehr wenige auf dem Markt. Dies liegt daran, dass sich der Markt zurzeit in einer Veränderung befindet. Mehr dazu in Kürze.

Von einer anderen europäischen Akkreditierungsstelle akkreditiert:

Im Prinzip dasselbe, wir von der DAkkS akkreditiert, nur auf Basis der Vorgaben der entsprechenden europäischen Akkreditierungsstelle.

DAkkS akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft:

Was die DAkkS ist, ist hier auf Wikipedia sehr gut beschrieben. Es bedeutet im Endeffekt, dass die DAkkS die von ihr akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften jährlich auf Einhaltung der DAkks-Vorgaben überprüft. Man kann dies so sehen, wie wenn die akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft zu Dir ins Unternehmen kommt und dies überprüft.

Nachfolgend haben wir Euch in der Übersicht die Unterschiede noch einmal zusammengefasst:

Art der Zertifizierungsgesellschaft Externe Überwachung Kosten Qualifikation der Auditor*Innen
Nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft frei verhandelbar … wird nicht durch Dritte überprüft
Nicht akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft, aber mit einem durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft geprüftes Qualitätsmanagementsystem … des QM-System durch die Zertifizierungsgesellschaft eingeschränkt verhandelbar …, auf Basis interner Vorgaben, wird im Rahmen der Zertifizierung überprüft
Von einer anderen europäischen Akkreditierungsstelle akkreditiert … durch die andere europäische Akkreditierungsgesellschaft nicht verhandelbar … wird durch die europäische Akkreditierungsgesellschaft überprüft
DAkkS akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft … durch die DAkkS nicht verhandelbar … wird durch die DAkkS überprüft

 

Eine Übersicht über die akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften findest Du am einfachsten über den Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. Bitte beachte dabei aber, dass nicht zwingend alle von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften hier Mitglied sind. Wenn Du eine gesamte Übersicht haben willst, gehst Du am besten auf die Seite der DAkkS.